Bei der Honorargestaltung sind Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die für die meisten Tätigkeiten Wert- und Rahmengebühren in Abhängigkeit von der Höhe der einzelnen Einkünfte, aber auch des Umfangs und der Komplexität des jeweiligen Beratungsauftrages vorsieht. Im Einzelfall ist auch die Abrechnung nach einer Zeitgebühr denkbar.
Aus diesem Grund ist es leider unmöglich Preise für einzelne Leistungen pauschal anzugeben. Gerne erhalten Sie nach einem Erstgespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen eine unverbindliche Einschätzung über die entstehenden Kosten zu Ihren gewünschten Leistungen.
Auf den Seiten der Steuerberaterkammer Stuttgart finden Sie einfache Berechnungsbeispiele zur Abrechnung verschiedener Leistungen: https://stbk-stuttgart.de/ihr-steuerberaterin/verguetung/